Die Zinswende macht es möglich: Swiss Life FlexSave Uno/Duo gibt es wieder in allen Varianten. Damit wird das Garantieprodukt für eine noch breitere Zielgruppe interessant.

Bei Swiss Life FlexSave Uno/Duo gibt es Good News: Mit dem nächsten Release am 28. Mai 2023 erhält das Produkt gleich mehrere Anpassungen. Diese gelten für alle Neugeschäfte ab 7. Juni 2023.

  • Todesfalldeckung: Es stehen mit den Tarifen «Minimaltod», «1/4-Tod» und «Tod = Erleben» wieder alle Varianten der Todesfalldeckung zur Auswahl.
  • Optionale Prämienbefreiung: Die Prämienbefreiung ist nicht mehr obligatorisch, ausser bei Verträgen in der Ausprägung «Minimaltod». Für alle anderen Ausprägungen kann sie optional eingeschlossen werden. Somit kann der FlexSave erneut auch wieder Personen mit (der) Aufenthaltsbewilligung B angeboten werden.
  • Bescheinigte Gelder: Für Zuzahlungen von bescheinigten Geldern existiert keine Obergrenze mehr. Diese lag bis anhin bei CHF 50 000 und entfällt somit vollständig. Dies gilt auch für FlexSave Duo Säule 3a im Bestand.
  • Minimalprämie: Die Minimalprämie beträgt neu unabhängig von der Laufzeit CHF 200 pro Monat (CHF 2400 p. a.).

Es freut uns sehr, dass wir dank der Erholung des Marktzinsniveaus mehrere Verbesserungen bei Swiss Life FlexSave umsetzen konnten. Mit diesen Anpassungen wird das Produkt wieder für ein breites Zielpublikum attraktiv. Weiter erfährt FlexSave ein Repricing. Auch das sind positive Neuigkeiten. In den letzten Jahren bedeutete ein Repricing häufig eine Reduktion der Leistungen. Das ist in diesem Fall anders. Durch das Repricing erhöhen sich sowohl die garantierten Leistungen wie auch die Werte der Beispielrechnungen um rund 4% bis 5%.

Unverändert bleibt der Partizipationsstichtag 7. Oktober (Partizipationscode PGP20C). Der früheste Versicherungsbeginn für den angepassten FlexSave Uno/Duo ist der 7. Juni 2023.

Änderungen gemäss AHV-Reform

Zudem setzt Swiss Life mit dem Release die Anpassungen gemäss der AHV-Reform um. Für sämtliche neuen Verträge schlägt das System sowohl für Frauen wie auch für Männer das Endalter 65 vor. Dieses kann bei Bedarf manuell angepasst werden. Das minimale Endalter liegt bei Männern und Frauen neu bei 60 Jahren, das maximale Endalter bei 70 Jahren.

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