Heute startet die Offertsaison 2024 im Unternehmenskundengeschäft. Die Bedingungen für ein schwungvolles Debüt sind vielversprechend. Denn die Kundschaft profitiert von günstigeren Tarifen, entschärften Annahmerichtlinien und attraktiven neuen Produkt-eigenschaften im Bereich 1e. Kurzum: eine chancenreiche Grundlage.
Jedes Jahr im Frühling kommuniziert Swiss Life die Rahmenbedingungen für Offerten mit Versicherungsbeginn am 1. Januar des Folgejahres. Dieses Jahr können sich sowohl die Vertriebe als auch die Kundschaft auf attraktive Anpassungen und Neuerungen freuen. Alle Informationen für einen gelungenen Start in die neue Saison finden Sie in diesem Beitrag.
Kollektivtarif 2024
Die gestiegenen Zinsen an den Kapitalmärkten ermöglichen eine Erhöhung des technischen Zinssatzes. Dadurch profitiert die Unternehmenskundschaft im Jahr 2024 von einer stattlichen Senkung der Risikoprämie. Wie bereits in den Vorjahren beeinflusst der individuelle Risikoverlauf die Entwicklung der Risikoprämie zusätzlich.
Offertgültigkeit
Offerten sind für alle Produkte und alle Ausprägungen ab Erstellung bis 31. Dezember 2023 gültig.
Umwandlungssätze
Die Umwandlungssätze auf obligatorische und überobligatorische Altersguthaben bleiben unverändert gültig. In der PartnerNews vom 20. Dezember 2022 sind diese bis ins Jahr 2025 aufgeführt. Mit dem Inkrafttreten der AHV-Reform per 1.Januar 2024 gilt der BVG-Umwandlungssatz von 6,8% jeweils im Referenzalter. Für Männer kommt der Umwandlungssatz im Rahmen der Schattenrechnung (unverändert) im Alter 65 zur Anwendung. Für Frauen der Jahrgänge ab 1964 gilt er im Rahmen der Schattenrechnung neu im Alter 65. Für Frauen der Übergangsjahre gilt das entsprechende Referenzalter.
Die regelmässigen Konditionsanpassungen bei Pensionierung erhöhen die Bedeutung gut ausgebauter Sparpläne. Deshalb ist es wichtig, Kundinnen und Kunden bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Leistungsniveau aktiv zu begleiten.
Die AHV 21 und ihre Auswirkungen
Im Abschnitt «Umwandlungssätze» zeigten sich erste Auswirkungen der AHV-Reform. Neben des angepassten Referenzalters für Frauen hat Swiss Life in diesem Rahmen noch weitere Konsequenzen berücksichtigt. Es sind dies:
- Dokumentanpassungen: Swiss Life hat den Wortlaut in den Offertdokumenten an die neuen Bestimmungen angepasst.
- Per Ende April veröffentlicht Swiss Life eine Webseite mit allen relevanten Informationen zur Reform AHV 21. Sie dient als Anlaufstelle für die Kundschaft.
Einzigartige Neuerungen für die 1e-Vorsorgelösung Swiss Life Business Premium
Die PartnerNews vom 30. März 2023 beschreibt die Neuerung an der 1e-Vorsorgelösung Swiss Life Business Premium im Detail. Die wesentlichsten Anpassungen sind hier nochmals aufgeführt.
- Neu können Sie eine Altersrentenoption für Neugeschäftsofferten mit Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2024 offerieren: Die versicherten Personen können vor der Pensionierung wählen, ob sie ihre Altersleistung ganz bzw. teilweise als Altersrente mit oder sogar ohne Hinterlassenenleistungen erhalten möchten. Die geltenden Umwandlungssätze sind unter www.swisslife.ch/premium zu finden. Ein Kapitalbezug ist nach wie vor möglich.
- Die variablen Verwaltungskosten für die Anlagestrategie Liquidität reduzieren sich bis spätestens 31. Dezember 2023 von aktuell 0,60% auf 0,30% (Swiss Life informiert zu gegebenem Zeitpunkt).
- Ab dem 1. Januar 2024 plafoniert Swiss Life die variablen Verwaltungskosten für alle Anlagestrategien auf maximal CHF 3000. Die variablen Verwaltungskosten bleiben bei 0,3%. Damit sind die Verwaltungskosten für Vorsorgeguthaben über einer Million Franken ab dem 1. Januar 2024 kostenlos.
- Ab dem 1. Januar 2024 lockern sich die Regelungen zum Wechsel in und aus der Anlagestrategie «Sparversicherung»: Ein Wechsel in die Sparversicherung ist neu jederzeit möglich. Zudem können Destinatäre nach drei Jahren aus der Sparversicherung in eine andere Anlagestrategie wechseln – das war bis anhin nicht möglich.
- Bis zum 31. Dezember 2023 optimiert Swiss Life das Kundenportal und implementiert neue Funktionen wie eine individuelle Performance-Berechnung.