Die Überschussbeteiligung fällt auch für das neue Jahr erfreulich aus. Unternehmenskunden können wie bereits im Vorjahr von soliden Anlageerträgen und einem positiven Risikoverlauf profitieren. Mit dem Merkblatt «Informationen zum Jahreswechsel» informiert Swiss Life die Unternehmenskunden über alle Änderungen per 1. Januar 2023.
Vollversicherung
Verzinsung Swiss Life Business Protect
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 beschlossen, den Mindestzinssatz im BVG-Obligatorium für 2023 bei 1,00% zu belassen. Auf eine Überprüfung des Satzes hat er in diesem Jahr verzichtet. In der Vollversicherung bleiben die garantierte Verzinsung des überobligatorischen Guthabens von 0,25% und der Projektionszinssatz von 1,25% für das Jahr 2023 unverändert.
Überschussbeteiligung 2022
Unternehmenskunden profitieren dieses Jahr wiederum von einer Überschussbeteiligung. Grund dafür sind solide Anlageerträge und ein erfreulicher Risikoverlauf. Verträge in der Vollversicherung mit umhüllender Lösung und systemmässiger Überschussbeteiligung erhalten eine zusätzliche Verzinsung von 0,101% auf dem obligatorischen und von 0,851% auf dem überobligatorischen Altersguthaben. Die Gesamtverzinsung beträgt somit 1,101%.
Verträge mit reiner Zusatzvorsorge profitieren von einer zusätzlichen Verzinsung von 1,165%. Gesamthaft betrachtet erhalten diese Kunden eine – nicht nur in Relation zur Kapitalmarktsituation – stattliche Verzinsung von 1,415%. Die Vollversicherung ist und bleibt somit unter Berücksichtigung der Vorteile einer risikolosen Rund-um-Sorglos-Lösung attraktiv.
Teilautonomie
Verzinsung Swiss Life Business Invest
Der Stiftungsrat der Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule hat an der Sitzung vom 30. November 2022 beschlossen, den definitiven Zinssatz für 2022 bei 1,00% festzulegen. Den provisorischen Zinssatz für 2023 setzt der Stiftungsrat auf 0,00% fest (dieser ist insbesondere für austretende Destinatäre relevant). Dies steht im Zusammenhang mit der aktuellen finanziellen Situation. Der Entscheid für den definitiven Zinssatz 2023 fällt der Stiftungsrat voraussichtlich an seiner Sitzung vom November 2023. Der Projektionszinssatz bleibt bei 1,50%.
Verzinsung Swiss Life Business Select
Die der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life angeschlossenen Kunden bestimmen die Verzinsung der Altersguthaben sowie den Projektionszinssatz auf Stufe Vorsorgewerk aufgrund ihrer individuellen Grundlagen eigenständig.
Überschussbeteiligung
Risikoverträge und teilautonome Lösungen (Swiss Life Business Invest, Select und Premium) erhalten einen Risikoüberschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie Tod und Invalidität.
Verzinsung Freizügigkeitspolicen
Der Zins für einjährige Freizügigkeitspolicen (Swiss Life Wings Protect) beträgt per 1. Januar 2023 unverändert 0,00%.
In der folgenden Übersicht finden Sie die Zinssätze 2022 und 2023 sowie die Überschusssätze für das Jahr 2022.
Zins- und Überschusssätze 2022
Swiss Life Business Protect | Swiss Life Business Invest | Swiss Life Business Premium | Swiss Life Business Select | |
Obligatorische Altersguthaben | 1,00% | 1,00% |
--- | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überobligatorische Altersguthaben | 0,25% | Individuell gem. gewählter Anlagestrategie | Individuell Stufe Vorsorgewerk | |
Projektionszins | 1,25% | 1,50% |
Individuell gem. gewählter Anlagestrategie | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überschuss | Verträge VV umhüllend mit systemmässigem Überschuss: 0,101% zusätzlich auf Obligatorium und 0,851% auf Überobligatorium, Total je 1,101% Verträge VV Zusatz: 1,165% zusätzlich, Total 1,415% |
Der Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie wird der Stiftung gutgeschrieben und gemäss reglementarischen Bestimmungen verwendet. |
Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie. Für Versicherte in der Sparversicherung zusätzlich: 1,090% Zinsüber-schuss auf Altersguthaben. Der Überschuss wird den Vorsorgewerken gutgeschrieben und individuell verteilt. |
Der Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie wird den Vorsorgewerken gutgeschrieben. |
Zinssätze 2023
Swiss Life Business Protect | Swiss Life Business Invest | Swiss Life Business Premium | Swiss Life Business Select | |
Obligatorische Altersguthaben | 1,00% | Prov. 0,00% |
--- | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überobligatorische Altersguthaben | 0,25% | Individuell gem. gewählter Anlagestrategie | Individuell Stufe Vorsorgewerk | |
Projektionszins | 1,25% | 1,50% |
Individuell gem. gewählter Anlagestrategie | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
* Die Zinssätze von Swiss Life Business Protect gelten für sämtliche Vollversicherungsprodukte von Swiss Life, inkl. Sparversicherung von Swiss Life Business Premium.
Kollektivtarif 2023
Dank des erfreulichen Risikoverlaufs bleibt für den Grossteil der Kundschaft die Risikoprämie per 1. Januar 2023 unverändert oder sinkt leicht.
Umwandlungssätze
Die bis ins Jahr 2024 bekannt gegebenen Umwandlungssätze bleiben unverändert. Die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG sind in jedem Fall gewährleistet.
Die Umwandlungssätze in der Vollversicherung:
Sätze obligatorischer Teil des Altersguthabens |
Sätze überobligatorischer Teil des Altersguthabens | |||||
2023 | 2024 | 2025 | 2023 | 2024 | 2025 | |
Frauen Alter 64 |
6,20% | 5,90% | 5,68% | 4,54% | 4,54% | 4,54% |
Männer Alter 65 |
6,20% | 5,90% | 5,65% | 4,49% | 4,49% | 4,49% |
Die Umwandlungssätze in der Teilautonomie (SL Business Invest):
Umhüllende Umwandlungssätze | |||
2023 | 2024 | 2025 | |
Frauen Alter 64 |
5,60% | 5,40% | 5,20% |
Männer Alter 65 |
5,60% | 5,40% | 5,20% |
Anpassung der Vorsorgereglemente der Swiss Life Sammelstiftungen
Die Vorsorgereglemente der von Swiss Life geführten Sammelstiftungen erfahren per 1. Januar 2023 Anpassungen. Es handelt sich mehrheitlich um Präzisierungen der geltenden Bestimmungen. Zudem flossen die gesetzlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung der Ehe für Alle sowie des Adoptionsurlaubs in die Reglementsanpassung mit ein.
In Zusammenhang mit der Umsetzung der OAK Weisungen «W 01-2021 – Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle» sind zudem weitere Reglemente der von Swiss Life geführten Sammelstiftungen von Änderungen betroffen (dies bezieht sich insbesondere auf die Organisationsreglemente sowie die Geschäftsreglemente für die Verwaltungskommissionen).
Die Anlagereglemente der teilautonomen Stiftungen wurden zudem per 1. Januar 2023 mit Präzisierungen zur Nachhaltigkeit in der Vermögensanlage ergänzt. Der Stiftungsrat der Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule (SL Business Invest) schafft ausserdem mit den weiteren Ergänzungen im Anlagereglement per 1. Januar 2023 die Möglichkeit zur Investition von Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR). Die erwähnten Anpassungen betreffen die Anlagereglemente der folgenden Sammelstiftungen:
- Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule
- Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life
- Swiss Life Sammelstiftung Invest
Offertsysteme
Ab sofort stehen die neuen Parameter für das Jahr 2023 in den Offertsystemen zur Verfügung.
Swiss Life myLife (Light)
Seit anfangs Januar 2022 ist die Beta-Version live. Swiss Life hat ausgewählte Kunden auf das stark vereinfachte Arbeitgeberportal Swiss Life myLife (Light) aufmerksam gemacht. Bereits registrierte Kunden und Broker haben automatisch Zugang zum neuen Portal erhalten. Dank der Beta-Version erhält Swiss Life laufend wertvolle Rückmeldungen von Nutzern. Dieses Feedback ist für den weiteren Ausbau und die Weiterentwicklung des Portals sehr wichtig.
Grenzwerte 2023
Der Bundesrat hat beschlossen, die massgebenden Grenzwerte der Sozialversicherung per 1. Januar 2023 anzupassen. Die komplette Übersicht der gültigen Beträge per 1. Januar 2023 finden Sie hier.
Die Skala der Invalidenrente in der beruflichen Vorsorge erfährt per 1. Januar 2023 keine Anpassungen. Nach wie vor präsentiert sie sich wie folgt:
IV-Grad | Rente |
≥ 70% | Volle Rente (100%) |
≥ 50% |
Rente entspricht dem IV-Grad (Bsp. 55% IV-Grad = 55% Rente) |
≥ 40% |
Bei 40% IV-Grad = 25% Rente Bei 41% IV-Grad = 27.5% Rente Jede weitere IV-Grad Erhöhung um 1% erhöht die Rente um 2.5% |
Dies betrifft grundsätzlich die Mindestleistungen gemäss BVG. Reglementarisch (Swiss Life Skala) werden wie bis anhin höhere Renten ausbezahlt.
Kennzahlenkärtchen 2023
Das praktische Kärtchen von Swiss Life, welches die wichtigsten Kennzahlen für 2023 zusammenfasst, wurde aktualisiert. Sie können es unter Download herunterladen. Sie finden es auch auf der Swiss Life-Webseite unter «Downloads/Berufliche Vorsorge». Oder wenden Sie sich an Ihren Berater, um das Kennzahlenkärtchen zu bestellen.
Die Vorsorgewerke werden mit dem Merkblatt «Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023» im Dezember über die neuen Grenzwerte informiert.
Downloads
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Invest Zusatzvorsorge.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Direct.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Select Zusatzvorsorge.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Select.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Protect Zusatzvorsorge.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Protect.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Premium.pdf
- Muster-Merkblatt Swiss Life Business Invest.pdf