In diesen Tagen erhalten die Unternehmenskunden die Aufforderung zur Aktualisierung der versicherten Personen für das Jahr 2023.

Die Unternehmenskunden können Lohnmeldungen, Änderungen des Beschäftigungsgrads, Adressänderungen oder Neueintritte bis Donnerstag, 8. Dezember 2022 melden. Nach diesem Datum erfolgt die Jahresendverarbeitung und damit die Aktualisierung per 1. Januar 2023.

Ohne Zugang zu Swiss Life myLife

Kundinnen und Kunden ohne Zugang zu Swiss Life myLife erhalten die Liste «Aktualisierung der versicherten Personen» wie bis anhin per Post an die Korrespondenzadresse. Sie können Aktualisierungen bis zum 8. Dezember 2022 an Swiss Life melden.

Mit Zugang zu Swiss Life myLife

Kundinnen und Kunden mit Swiss Life myLife- Zugang erhalten keine Liste in Papierform. Sie nehmen die Aktualisierung bis zum 8. Dezember 2022 direkt online via Swiss Life myLife vor. Sobald der Geschäftsfall «Aktualisierung der versicherten Personen» in Swiss Life myLife verfügbar ist, erhalten die Kundinnen und Kunden ein Push-E-Mail.

Vorgehen für Verträge, die mit dem Buchstaben U beginnen

Kundinnen und Kunden, deren Verträge mit dem Buchstaben U beginnen, erhalten für die Aktualisierung der versicherten Personen entweder eine Excel-Liste per E-Mail und/oder eine Liste in Papierform per Post. Sie müssen die Aktualisierung bis zum 9. Dezember 2022 an Swiss Life retournieren.

Bereitstellung der Vorsorgeausweise

Wird Swiss Life bis zum 8. Dezember 2022 eine Lohnänderung gemeldet, erhält die versicherte Person zu Jahresbeginn einen aktualisierten Vorsorgeausweis per 1. Januar 2023 im Swiss Life-Kundenportal. Erfolgt bis dahin keine Lohnanpassung, werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2023 mit den bisherigen Löhnen erstellt.

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