Jedes Jahr um diese Zeit, fällt der Startschuss für die Jahresendverarbeitung. Dabei ist es wichtig, die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2022 zu kennen und zu berücksichtigen. Auf diese Weise vermeiden wir rückwirkende Mutationen.

Bitte beachten Sie auch dieses Jahr folgende verbindlichen Termine für die Jahresendverarbeitung 2022:

  • Versand «Aktualisierung Versichertenbestand» (ehemals «Lohnmeldeliste»):
    ab Freitag, 4. November 2022
  • Abgabetermin unterjährige Planänderungen: Freitag, 21. Oktober 2022.
  • Abgabetermin für Geschäftsfälle, die per 1. Januar 2023 in Kraft treten, sowie unterjährige oder rückwirkende Neugründungen: Freitag, 18. November 2022.
  • Abgabetermine «Aktualisierung Versichertenbestand» (ehemals «Lohnmeldeliste»): Freitag, 9. Dezember 2022.

*WICHTIG: Wird Swiss Life bis zum 9. Dezember 2022 eine Lohnänderung gemeldet, erhält die versicherte Person zu Jahresbeginn einen aktualisierten Vorsorgeausweis per 1. Januar 2023 im Swiss Life Kundenportal. Erfolgt bis dahin keine Lohnanpassung, werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2023 mit den bisherigen Löhnen erstellt. Spätestens ab dem 3. Januar 2023 werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2023 digital zur Verfügung stehen.

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