Ab dem 19. September 2022 sind sämtliche handschriftlichen Änderungen auf dem Antragsformular (Änderungen an Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltstitel, Ausbildung und Beruf, Prämie, Prämiensplit bzw. Anlagestrategie, Leistungen etc.) nicht mehr erlaubt und müssen vom Underwriting abgelehnt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende handschriftliche Änderungen, sofern der Kunde bzw. die Kundin die Änderung mit Datum und Unterschrift versieht:
- Korrekturen von Namen und Adressen
Dank des E-Signing-Prozesses können Sie im Beratungsgespräch schneller und flexibler auf Kundenwünsche eingehen. Ein weiterer Grund also, die Möglichkeiten der digitalen Unterschrift zu nutzen.