Der Bundesrat hat beschlossen, die massgebenden Grenzwerte der Sozialversicherung per 1. Januar 2022 unverändert zu belassen.

Einzig die Skala der Invalidenrente in der beruflichen Vorsorge erfährt per 1. Januar 2022 Anpassungen:

IV-Grad Rente
≥ 70% Volle Rente (100%)
≥ 50% Rente entspricht dem IV-Grad (Bsp. 55% IV-Grad = 55% Rente)
≥ 40%

Bei 40% IV-Grad = 25% Rente

Bei 41% IV-Grad = 27,5% Rente

Jede weitere IV-Grad Erhöhung um 1% erhöht die Rente um 2,5%

Dies betrifft grundsätzlich die Mindestleistungen gemäss BVG. Reglementarisch (Swiss Life Skala) werden wie bis anhin höhere Renten ausbezahlt.

Die komplette Übersicht der gültigen Beträge per 1. Januar 2022 finden Sie hier:

Kennzahlenkärtchen von Swiss Life

Das praktische Kärtchen von Swiss Life, welches die wichtigsten Kennzahlen für 2022 zusammenfasst, wurde aktualisiert. Sie können es unter Download herunterladen. Sie finden es auch auf der Swiss Life-Webseite unter «Downloads/Berufliche Vorsorge». Oder wenden Sie sich an Ihren Berater, um das Kennzahlenkärtchen zu bestellen.

Die Vorsorgewerke werden mit dem Merkblatt «Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022» im Dezember über die neuen Grenzwerte informiert.

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