Ob Überschuss oder Verzinsung der Altersguthaben – per 1. Januar 2022 gibt es einige erfreuliche Neuigkeiten für Unternehmenskunden. Swiss Life informiert die Unternehmenskunden mit dem Merkblatt «Informationen zum Jahreswechsel» über alle Änderungen per 1. Januar 2022.
Swiss Life kann die Attraktivität des Angebots für Unternehmenskunden für das Jahr 2022 deutlich steigern. Dies dank einem guten Risikoverlauf, erfreulichen Anlageergebnissen und einer umsichtigen Zeichnungspolitik.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Attraktivitätserhöhung des Angebots und zum anstehenden Jahreswechsel. Kompakt und auf einen Blick.
Vollversicherung
Verzinsung
Der Bundesrat hat am 3. November 2021 beschlossen, den Mindestzinssatz im BVG-Obligatorium für 2022 bei 1,00 % zu belassen. Die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthaben steigt von 0,125 % auf attraktive 0,25 %. Der Projektionszinssatz in der Vollversicherung von 1,25 % bleibt für das Jahr 2022 unverändert.
Überschussbeteiligung 2021
Unternehmenskunden profitieren dank soliden Anlageerträgen und einem erfreulichen Risikoverlauf wiederum von einer Überschussbeteiligung für das Jahr 2021. Verträge in der Vollversicherung mit umhüllender Lösung und systemmässiger Überschussbeteiligung erhalten eine zusätzliche Verzinsung von 0,625 %auf dem überobligatorischen Altersguthaben. Die Gesamtverzinsung beträgt somit 0,75 %.
Verträge mit reiner Zusatzvorsorge profitieren von einer zusätzlichen Verzinsung von 1,035 %. In der Gesamtbetrachtung erhalten diese Kunden eine stattliche Verzinsung von 1,16 %. Die Vollversicherung ist und bleibt somit unter Berücksichtigung der Vorteile einer risikolosen Rund-um-Sorglos-Lösung marktfähig und attraktiv.
Teilautonomie
Verzinsung Swiss Life Business Invest
Der Stiftungsrat der Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule hat an der Sitzung vom 4. November 2021 beschlossen, den definitiven Zinssatz für 2021 bei 2,00 % festzulegen. Dies ist dank der guten Anlageperformance und der mittlerweile sehr soliden Grösse der Stiftung möglich. In dem Sinne darf und soll dieser Wert grundsätzlich auch als Ausblick verstanden werden. Gleichwohl bleibt der Stiftungsrat in der Festsetzung des provisorischen Zinssatzes für 2022 vorsichtig (dieser ist insbesondere für austretende Destinatäre relevant) und orientiert sich am marktüblichen BVG-Mindestzins in Höhe von 1,00 %. Der Projektionszinssatz bleibt bei 1,50 %.
Verzinsung Swiss Life Business Select
Die der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life angeschlossenen Kundinnen und Kunden bestimmen die Verzinsung der Altersguthaben aufgrund ihrer individuellen Grundlagen sowie den Projektionszinssatz auf Stufe Vorsorgewerk individuell.
Überschussbeteiligung
Risikoverträge und teilautonome Lösungen (Swiss Life Business Invest, Select und Premium) erhalten einen Risikoüberschuss in Höhe von 22 % der Risikoprämie Tod und Invalidität.
Verzinsung Freizügigkeitspolicen
Der Zins für einjährige Freizügigkeitspolicen (Swiss Life Wings Protect) beträgt per 1. Januar 2022 unverändert 0,00 %.
In der folgenden Übersicht finden Sie die Zinssätze 2021 und 2022 sowie die Überschusssätze für das Jahr 2021.
Zins- und Überschusssätze, Tarif und Umwandlungssätze
Zins- und Überschusssätze 2021
Swiss Life Business Protect* | Swiss Life Business Invest | Swiss Life Business Premium** | Swiss Life Business Select | |
Obligatorische Altersguthaben | 1,00% | 2,00% | --- | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überobligatorische Altersguthaben | 0,125% | 2,00% | 0,125% | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Projektionszins | 1,25% | 1,50% | 1,25% | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überschuss | Verträge VV umhüllend mit systemmässigem Überschuss: Verträge VV Zusatz: |
Der Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie wird der Stiftung gutgeschrieben und gemäss reglementarischen Bestimmungen verwendet. | Der Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie wird den Vorsorgewerken gutgeschrieben. |
Der Überschuss in Höhe von 22% der Risikoprämie wird den Vorsorgewerken gutgeschrieben. |
Zinssätze 2022
Swiss Life Business Protect* | Swiss Life Business Invest | Swiss Life Business Premium** | Swiss Life Business Select | |
Obligatorische Altersguthaben | 1,00% | 1,00% | --- | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Überobligatorische Altersguthaben (garantierte Verzinsung) |
0,25% | 1,00% | 0,25% | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
Projektionszins | 1,25% | 1,50% | 1,25% | Individuell Stufe Vorsorgewerk |
* Die Zinssätze von Swiss Life Business Protect gelten für sämtliche Vollversicherungsprodukte von Swiss Life.
** Die Zinssätze gelten für die Sparversicherung.
Kollektivtarif 2022/2023
Dank des erfreulichen Risikoverlaufs bleibt für den Grossteil der Kundinnen und Kunden die Risikoprämie per 1. Januar 2022 unverändert oder sinkt leicht.
Swiss Life passt die Rückkaufswerte für laufende Invalidenleistungen bei Vertragsauflösung per 1. Januar 2022 geringfügig an. Damit können reibungslose Vertragswechsel weiterhin gewährleistet werden. Tendenziell sind die neuen Rückkaufswerte leicht höher als die aktuellen. Der Anhang zu den AVB 2022 mit den technischen Grundlagen für die Ermittlung der Rückerstattungswerte ist entsprechend ergänzt.
Dank dem erwähnten erfreulichen Risikoverlaufs können wir heute bereits festhalten, dass die Risikoprämien ab 2023 spürbar sinken. Senkungen zeigen sich insbesondere bei Verträgen ab fünf Mitarbeitenden.
Umwandlungssätze
Die berufliche Vorsorge steht aufgrund des Tiefzinsumfelds, der steigenden Lebenserwartung und des anhaltenden Reformstaus vor grossen Herausforderungen. Um diesen Realitäten gerecht zu werden, passt Swiss Life - wie bereits kommuniziert - die Umwandlungssätze ab 2022 weiter an. Die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG sind in jedem Fall gewährleistet.
Die Umwandlungssätze 2024 werden voraussichtlich ab Q2 / 2022 verfügbar sein.
Das sind die Umwandlungssätze in der Vollversicherung:
Sätze obligatorischer Teil des Altersguthabens | Sätze überobligatorischer Teil des Altersguthabens | |||||
2021 | 2022 | 2023 | 2021 | 2022 | 2023 | |
Frauen Alter 64 |
6,80% | 6,50% | 6,20% | 5,00% | 4,76% | 4,54% |
Männer Alter 65 |
6,80% | 6,50% | 6,20% | 4,95% | 4,71% | 4,49% |
Das sind die Umwandlungssätze in der Teilautonomie:
Umhüllende Umwandlungssätze |
|||
2021 | 2022 | 2023 | |
Frauen Alter 64 |
5,90% | 5,80% | 5,60% |
Männer Alter 65 |
5,90% | 5,80% | 5,60% |
Anpassung der Vorsorgereglemente der Swiss Life Sammelstiftungen
Die Vorsorgereglemente der Swiss Life Sammelstiftungen erfahren per 1. Januar 2022 Anpassungen. Es handelt sich dabei um Aktualisierungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen:
- Anpassung Art. Invalidität (nur Basisvorsorge): Weiterentwicklung der IV, u.a. Einführung stufenloses Rentensystem
- Überarbeitung Art. Datenschutz: Anpassung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse
- Ergänzung Art. Lohndefinition: Einführung des Vaterschaftsurlaubs und des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung vom 1. Januar 2021
Die Anpassungen betreffen die Vorsorgereglemente der folgenden Swiss Life Sammelstiftungen:
- BVG-Sammelstiftung Swiss Life
- Sammelstiftung Zusatzvorsorge Swiss Life
- Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule
- Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life
- Swiss Life Sammelstiftung Invest
Der Stiftungsrat der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life hat zudem per 31. Dezember 2021 ein revidiertes Reglement zur Festlegung von Rückstellungen und Reserven auf Ebene Vorsorgewerk verabschiedet. Die wesentlichsten Änderungen betreffen den Beginn der Bildung der Rückstellung für allfällige Umwandlungssatzdifferenzen sowie die Festlegung der Pensionierungsrate. Um Sprünge in der Höhe der Reserven zu glätten, kommt neu eine linear ansteigende Pensionierungsrate (jährlich zunehmend um 10%) zur Anwendung.