Per 1. März 2022 reduziert sich der technische Zinssatz bei Risiko-Todesfalltarifen von 0,25% auf 0,05%. Grund für die Anpassungen sind neue Vorgaben seitens der FINMA.
Aufgrund neuer Vorgaben der FINMA senkt Swiss Life per 1. März 2022 den technischen Zins bei Todesfall-Risikotarifen von 0,25% auf 0,05%. Durch die Reduktion des technischen Zinssatzes erhöhen sich die Prämien leicht. Beispiel: Bei einem Swiss Life Protection mit konstanter Todesfallleistung von 100 000 Franken auf Endalter 65 für Nichtraucher erhöht sich die Prämie um 0,3% bis 1,5%.
Diese Senkung betrifft einerseits Haupttarife in reinen Risikoprodukten und andererseits die Todesfall-Zusatztarife sowie die Prämienbefreiung im Todesfall bei sämtlichen Sparversicherungen.
Folgende Produkte sind von der Senkung betroffen:
- Swiss Life Protection Todesfallversicherung (inkl. Zusatzversicherungen)
- Swiss Life Tree PP
- Swiss Life ProtectCare PP
- Swiss Life ProtectEasy
Weiter gilt die Senkung des technischen Zinses auch für den Einschluss eines zusätzlichen Todesfallkapitals oder einer Prämienbefreiung im Todesfall bei folgenden Produkten:
- Swiss Life Dynamic Elements Uno/Duo und Junior Plan
- Swiss Life Immo Elements Uno/Duo
- Swiss Life Premium Comfort Uno/Duo und Junior Plan
- Swiss Life Premium Vitality Uno/Duo
- Swiss Life FlexSave Uno/Duo
- Swiss Life Calmo
Produktivsetzung, Systemverfügbarkeit und Übergangsregelung
Swiss Life setzt die Produktanpassungen am Wochenende vom 15. und 16. Januar 2022 technisch um. An diesen Tagen stehen die Offertsysteme von Swiss Life teilweise nicht zur Verfügung.
Die neuen Grundlagen und Konditionen gelten für Offerten und Anträge (Neu-Abschlüsse und Vertragsausbauten) mit Versicherungsbeginn ab 1. März 2022. Offerten und Anträge mit den neuen Konditionen können ab dem 16. Januar 2022 erstellt werden.
Der späteste Versicherungsbeginn für Anträge mit den heutigen Konditionen ist der 28. Februar 2022. Zusätzlich muss der unterzeichnete, physische Antrag zwingend bis spätestens 31. März 2022 bei Swiss Life eingegangen sein. Ist eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt, gelten die neuen Konditionen.