Das seit Jahren anhaltende Tiefzinsumfeld macht eine erneute Anpassung der Überschusssätze im Privatkundengeschäft erforderlich. Swiss Life senkt die Gesamtverzinsung um fünf Basispunkte. Die Reduktion erfolgt in Abhängigkeit der Höhe des technischen Zinssatzes.
Das Zinsumfeld bewegt sich seit Jahren deutlich unterhalb der aktuellen Gesamtverzinsung. Swiss Life passt daher per 1. Januar 2022 die Gesamtverzinsung im Privatkundengeschäft um fünf Basispunkte an.
Nachfolgend eine Übersicht der Änderungen in der Gesamtverzinsung:
Gesamtverzinsung für periodisch finanzierte Verträge |
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Bisher |
Ab 1. Januar 2022 | ||
Neugeschäft 1) |
Swiss Life FlexSave |
1,65% (Zuzahlungen 1,50%) |
1,60% (Zuzahlungen 1,45%) |
Sicherheitselement Swiss Life Dynamic Elements und Swiss Life Immo Elements |
2,00% (Zuzahlungen: 1,85%) |
1,95% (Zuzahlungen: 1,80%) |
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Bestandsgeschäft 2) |
Technischer Zinssatz von 1,25% oder tiefer |
1,50% bis 1,65% |
1,45% bis 1,60% |
Gesamtverzinsung für Produkte gegen Einmaleinlage und laufende Renten |
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Neugeschäft | 1,50% |
1,45% |
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Bestandsgeschäft 2) |
Technischer Zinssatz von 1.25% oder tiefer |
1,35% bis 1,50% |
1,30 bis 1,45% |
1) Gesamtverzinsung Neugeschäft Swiss Life Tree PP beträgt neu 1,60 % (bisher 1,65%).
2) Verträge mit einem technischen Zinssatz von 1,5% oder mehr erhalten keinen Zinsüberschuss. Sie profitieren aber uneingeschränkt vom garantierten technischen Zinssatz. Die Gesamtverzinsung entspricht deshalb der Höhe des technischen Zinssatzes.
Die Verzinsung des Comfort Guthabens beträgt neu 0,15% (alt 0,25%).
Risikoüberschuss, Ansammlungszins und die Verzinsung der flexiblen Anlage beim Swiss Life Calmo IncomePlan bleiben unverändert.
Kundenkommunikation
Alle Kundinnen und Kunden finden unter anderem die folgenden Angaben auf ihrem Leistungsblatt:
- garantierter technischer Zinssatz
- Höhe der Überschüsse
- Cap bei Partizipationsprodukten
Die Kunden erhalten das Leistungsblatt per Beginn des individuellen Versicherungsjahres.
Gesamtverzinsung
Die Gesamtverzinsung setzt sich zusammen aus dem garantierten technischen Zins und dem Überschusszins. Die Überschüsse werden jährlich neu festgelegt und sind nicht garantiert.