In diesen Tagen erhalten Swiss Life-Unternehmenskunden die Aufforderung zur Aktualisierung der versicherten Personen für das Jahr 2022.

Lohnmeldungen, Änderungen des Beschäftigungsgrads oder Neueintritte können bis Donnerstag, 9. Dezember 2021 gemeldet werden. Nach diesem Datum erfolgt die Jahresendverarbeitung und damit die Aktualisierung per 1. Januar 2022.

Kunden ohne Swiss Life myLife-Zugang

Kunden ohne Swiss Life myLife-Zugang erhalten die Liste «Aktualisierung der versicherten Personen» wie bis anhin per Post an die Korrespondenzadresse zugeschickt und werden gebeten, die Aktualisierung bis zum 9. Dezember 2021 an Swiss Life zu melden.

Kunden mit Swiss Life myLife-Zugang

Kunden mit Swiss Life myLife-Zugang erhalten keine Liste in Papierform, sondern werden gebeten, die Aktualisierung bis zum 9. Dezember 2021 direkt online via Swiss Life myLife vorzunehmen.

Vorgehen für Verträge, die mit dem Buchstaben U beginnen

Kunden, deren Verträge mit dem Buchstaben U beginnen, erhalten für die «Aktualisierung der versicherten Personen» entweder eine Excel-Liste per E-Mail und/oder eine Liste in Papierform per Post. Diese Kunden müssen die Aktualisierung bis zum 10. Dezember 2021 an Swiss Life retournieren.

Bereitstellung der Vorsorgeausweise

Wird Swiss Life bis zum 10. Dezember 2021 eine Lohnänderung gemeldet, erhält die versicherte Person zu Jahresbeginn einen aktualisierten Vorsorgeausweis per 1. Januar 2022 im Swiss Life Kundenportal. Erfolgt bis dahin keine Lohnanpassung, werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2022 mit den bisherigen Löhnen erstellt. Spätestens ab dem 3. Januar 2022 werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2022 digital zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie die kommunizierten Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2022.

Anpassung der Versicherten-Adressen

Die Kunden werden gebeten, Swiss Life die Privatadressen der Versicherten zu melden. Kunden mit Swiss Life myLife-Zugang können die Anpassung der Privatadressen via Swiss Life MyLife vornehmen.

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