Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Versicherungsbrokern und Swiss Life ist die Basis für eine florierende Geschäftsbeziehung. Jedoch tauchen hinsichtlich der korrekten Form von Brokermandaten gelegentlich Missverständnisse auf. Gerne rufen wir deshalb an dieser Stelle in Erinnerung, was es zu beachten gilt.

Versicherungsbroker und Swiss Life pflegen eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung mit dem gemeinsamen Ziel, Kundinnen und Kunden ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Damit das einwandfrei funktioniert, gilt es auch, auf Details zu achten. Darum machen wir Sie gerne noch einmal auf zwei gängige Missverständnisse aufmerksam und klären diese auf:

  • Für die gültige Umteilung in das Portefeuille eines Brokers muss pro Rechtsträger bzw. Unternehmen ein eigenständiges Brokermandat mit den Unterschriften der Zeichnungsberechtigten vorliegen.
    • Das Mandat einer Stiftung muss durch den Stiftungsrat unterzeichnet werden. Die Unterschrift der Vertreter der (Stifter-)Firma ist nicht ausreichend.
    • Mandate, die auf eine Holding lauten, sind nicht zulässig. Gemäss gängiger Praxis von Swiss Life sind Mandate für Holdinggesellschaften nicht erlaubt.
  • Gemäss Zusammenarbeitsvereinbarung werden keine Mandate entgegengenommen, die älter als zwölf Monate sind. Davon ausgenommen sind Ausschreibungen und Neuanschlüsse.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme. Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Ende April und Anfang Mai schreibt Swiss Life Unternehmenskunden und Destinatäre an

In den nächsten Tagen kontaktiert Swiss Life Unternehmenskunden und Destinatäre des Segmentes 50plus. Die Vorsorgewerke erhalten ein Dankes- und Informationsschreiben. Die Destinatäre erhalten wie jedes Jahr einen Brief mit Verweis auf eine unverbindliche Beratung in Sachen Vorsorge und Pension.

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In Zusammenarbeit mit einem externen Marktforschungsinstitut führt Swiss Life die jährlichen telefonischen Befragungen bei ehemaligen Unternehmenskunden durch. Im Fokus stehen die Beweggründe, warum Unternehmen ihr Vertragsverhältnis mit Swiss Life im Jahr 2022 aufgelöst haben. Die Befragungen finden im Mai und im Juni 2023 statt.

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Die Offertsaison 2024 startet unter vielversprechenden Bedingungen

Heute startet die Offertsaison 2024 im Unternehmenskundengeschäft. Die Bedingungen für ein schwungvolles Debüt sind vielversprechend. Denn die Kundschaft profitiert von günstigeren Tarifen, entschärften Annahmerichtlinien und attraktiven neuen Produkt-eigenschaften im Bereich 1e. Kurzum: eine chancenreiche Grundlage.

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