Die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2021 sind zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember.
Um rückwirkende Mutationen zu vermeiden, sind die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2021 einzuhalten.
Wir bitten Sie, folgende verbindliche Termine für die Jahresendverarbeitung 2021 zu beachten:
• Versand «Aktualisierung Versichertenbestand» (ehemals «Lohnmeldeliste»):
ab 4. November 2021
• Abgabetermin unterjährige Planänderungen: Freitag, 22. Oktober 2021.
• Abgabetermin für Geschäftsfälle, die per 1. Januar 2022 in Kraft treten, sowie unterjährige oder rückwirkende Neugründungen: Freitag, 19. November 2021.
• Abgabetermine «Aktualisierung Versichertenbestand» (ehemals «Lohnmeldeliste»):
Donnerstag, 9. Dezember 2021 (für Verträge, die mit dem Buchstaben U beginnen, gilt Freitag 10. Dezember 2021).*
*WICHTIG: Wird Swiss Life bis zum 9. Dezember 2021 eine Lohnänderung gemeldet, erhält die versicherte Person zu Jahresbeginn einen aktualisierten Vorsorgeausweis per 1. Januar 2022 im Swiss Life Kundenportal. Erfolgt bis dahin keine Lohnanpassung, werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2022 mit den bisherigen Löhnen erstellt. Spätestens ab dem 3. Januar 2022 werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2022 digital zur Verfügung stehen.