Die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2020 sind zwischen November und Mitte Dezember.

Um rückwirkende Mutationen zu vermeiden sind die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung einzuhalten. 

Wir bitten wir Sie, folgende verbindliche Termine für die Jahresendverarbeitung 2020 zu beachten:

  • Versand «Aktualisierung Liste der versicherten Personen» (ehemals «Lohnmeldeliste»): ab 5. November 2020.
  • Abgabetermin für Geschäftsfälle, die per 1. Januar 2021 in Kraft treten, sowie unterjährige oder rückwirkende Neugründungen (Sonderregelung für SL Business Protect beachten): Freitag, 20. November 2020. 
  • Abgabetermine «Aktualisierung Liste der versicherten Personen» (ehemals «Lohnmeldeliste»): Donnerstag, 10. Dezember 2020 (Für Verträge, die mit dem Buchstaben U beginnen, gilt Freitag 11. Dezember 2020).*

*WICHTIG: Wird Swiss Life bis zum 10. Dezember 2020 eine Lohnänderung gemeldet, erhält die versicherte Person zu Jahresbeginn einen aktualisierten Vorsorgeausweis per 1. Januar 2021 im Swiss Life Kundenportal. Erfolgt bis zum 10. Dezember 2020 keine Lohnanpassung, werden die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2021 mit den bisherigen Löhnen erstellt. 

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Ende April und Anfang Mai schreibt Swiss Life Unternehmenskunden und Destinatäre an

In den nächsten Tagen kontaktiert Swiss Life Unternehmenskunden und Destinatäre des Segmentes 50plus. Die Vorsorgewerke erhalten ein Dankes- und Informationsschreiben. Die Destinatäre erhalten wie jedes Jahr einen Brief mit Verweis auf eine unverbindliche Beratung in Sachen Vorsorge und Pension.

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