Das Zinsumfeld bewegt sich seit Jahren im Negativbereich. Das hat Auswirkungen auf die Gesamtverzinsungen und das Neugeschäft von Swiss Life FlexSave. Swiss Life senkt daher per 1. Januar 2021 die Überschüsse im Privatkundengeschäft um 5 bis 15 Basispunkte. Für das Produkt Swiss Life FlexSave sinkt die Garantieleistung um rund drei Prozent.


2015 waren die Zinssätze der zehnjährigen Bundesobligationen erstmals negativ. Seitdem hat sich das Zinsumfeld kaum erholt. Quelle: Cash.ch
Das seit Jahren anhaltende Tiefzinsumfeld macht eine erneute Anpassung der Überschusssätze erforderlich. Die Reduktion erfolgt in Abhängigkeit der Höhe des technischen Zinssatzes:
Gesamtverzinsung für periodisch finanzierte Verträge |
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Bisher |
Ab 1. Januar 2021 | ||
Neugeschäft 1) |
Swiss Life FlexSave |
1,75% (Zuzahlungen 1,60%) |
1,65% (Zuzahlungen 1,50%) |
Sicherheitselement Swiss Life Dynamic Elements und Swiss Life Immo Elements |
2,15% (Zuzahlungen: 2,00%) |
2,00% (Zuzahlungen: 1,85%) |
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Bestandsgeschäft 2) |
Technischer Zinssatz von 1,25% oder tiefer |
1,55% bis 1,75% |
1,50% bis 1,65% |
Gesamtverzinsung für Produkte gegen Einmaleinlage und laufende Renten |
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Neugeschäft | 1,60% |
1,50% |
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Bestandsgeschäft 2) |
Technischer Zinssatz von 1,25% oder tiefer |
1,40% bis 1,60% |
1,35 bis 1,50% |
1) Gesamtverzinsung Neugeschäft Swiss Life Tree PP beträgt neu 1,65% (bisher 1,75%).
2) Verträge mit einem technischen Zinssatz von 1,5% oder mehr erhalten keinen Zinsüberschuss. Sie profitieren aber uneingeschränkt vom garantierten technischen Zinssatz. Die Gesamtverzinsung entspricht deshalb der Höhe des technischen Zinssatzes.
Risikoüberschuss und Ansammlungszins bleiben unverändert. Die Verzinsung der flexiblen Anlage vom Swiss Life Calmo IncomePlan beträgt neu 0,15% (bisher 0,25%).
Kundenkommunikation
Alle Kundinnen und Kunden finden unter anderem die folgenden Angaben auf ihrem Leistungsblatt:
- garantierter technischer Zinssatz
- Höhe der Überschüsse
- Cap bei Partizipationsprodukten.
Die Kunden erhalten das Leistungsblatt per Beginn des individuellen Versicherungsjahres.
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Die Tiefzinssituation hat auch auf Produkte mit Erlebensfallgarantie Auswirkungen. Swiss Life nimmt deshalb per 7. Januar 2021 Anpassungen am Produkt Swiss Life FlexSave vor.
Für viele Kunden ist eine garantierte Ablaufleistung bei der Auswahl ihres Vorsorgeproduktes sehr wichtig. Diese Selbstbestimmung möchte Swiss Life für ihre Kundinnen und Kunden bewahren. Das anhaltende Tiefzinsumfeld stellt aber neue Anforderungen. Um unsere Garantielösung Swiss Life FlexSave weiterhin im Neugeschäft anbieten zu können, ist ein Repricing notwendig.
Swiss Life FlexSave 2021 mit reduzierter Leistung
Die Anpassung reduziert die Garantieleistung von Swiss Life FlexSave um rund drei Prozent. Mit der Garantiereduktion sowie der Senkung der Gesamtverzinsung, wie oben erwähnt, sinken zwangsläufig auch die Renditechancen des Produktes. Insgesamt fallen die Ablaufwerte der Beispielrechnung im mittleren Szenario um bis zu 15 Prozent.
Für wen ist der neue Swiss Life FlexSave geeignet?
Die neue Generation des Swiss Life FlexSave ab 2021 eignet sich verstärkt nur noch für Kundinnen und Kunden, die in jedem Fall eine Garantieleistung wünschen – sei es im Erlebens- und im Todesfall oder zur Erreichung des Sparziels im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Für diejenigen, die das Produkt aus Renditeüberlegungen mit wenig Risikodeckung wählen, ist Swiss Life FlexSave kaum noch geeignet.
Swiss Life FlexSave als «Garantiepaket»
Bei Verträgen mit Versicherungsbeginn ab 7. Januar 2021 übernimmt Swiss Life FlexSave die Funktion eines «Garantiepakets». Der Vertrag beinhaltet immer ein garantiertes Todesfallkapital in Höhe der garantierten Erlebensfallleistung, wahlweise mit oder ohne Option Complete. Die Prämienbefreiung ist obligatorisch mitzuversichern. Die Minimallaufzeiten und -prämien sind unverändert. Ausserdem können Kundinnen und Kunden Partizipationsgewinne weiterhin reinvestieren oder direkt in den Vertrag einbauen. Die Neuerungen sind mit Release 2020.11 (8. November 2020) im OffertEasy berücksichtigt.
Swiss Life FlexSave-Verträge mit Versicherungsbeginn 7. Dezember 2020
Für Swiss Life FlexSave-Verträge mit Versicherungsbeginn 7. Dezember 2020 ändert sich nichts. Sowohl die Garantie wie auch die Werte der Beispielrechnungen bleiben unverändert. Sämtliche Varianten sind auch mit steigendem Todesfallkapital verfügbar.
Produktivsetzung, Systemverfügbarkeit und Übergangsregelung
Swiss Life setzt die Anpassungen am Wochenende vom 7./8. November 2020 in den Swiss Life-Offertsystemen um. Aus diesem Grund können die Systeme dann zeitweilig nicht verfügbar sein. Die bisherigen Grundlagen und Konditionen gelten für Offerten und Anträge, die bis spätestens 18. Dezember 2020 (siehe Termine Jahresendverarbeitung) erstellt sind, sofern der Versicherungsbeginn am 7.Dezember 2020 oder früher gewählt ist. Die neuen Grundlagen und Konditionen gelten für Offerten und Anträge mit Versicherungsbeginn ab dem 7. Januar 2021.