Die vierjährige Amtsdauer der Stiftungsräte endet am 30. Juni 2021. Im Auftrag der amtierenden Räte führt Swiss Life Erneuerungswahlen durch. Wahlberechtigt sind die Verwaltungskommissionen der über 30 000 angeschlossenen Vorsorgewerke. Diese werden in diesen Tagen schriftlich orientiert.

Das Wichtigste in Kürze: Der amtierende Stiftungsrat der Swiss Life-Sammelstiftungen schlägt für die nächste Amtsdauer Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter als Mitglieder des Stiftungsrates vor. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und startet am 1. Juli 2021. Es freut uns, dass sich die Mehrheit der bisherigen Stiftungsräte bereit erklärt hat, wiederum zu kandidieren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Kontinuität dieser Gremien.

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in der Verwaltungskommission der Vorsorgewerke können je einen weiteren Kandidaten zur Wahl in den Stiftungsrat vorschlagen. Der Vorschlag muss bis am 11. September 2020 eingereicht werden. Kandidaten melden sich über das Onlineportal der jeweiligen Stiftung an. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Wahlen folgender vier Sammelstiftungen:

BVG-Sammelstiftung: www.swisslife.ch/wahlen
Sammelstiftung Zusatzvorsorge: www.swisslife.ch/wahlen-zv
Sammelstiftung berufliche Vorsorge: www.swisslife.ch/wahlen-bvst
Sammelstiftung Invest: www.swisslife.ch/wahlen-invest

Die Stiftungsräte haben bei den letzten Wahlen mit E-Voting sehr gute Erfahrungen gesammelt. Auch 2021 erfolgt die Wahl deshalb per E-Voting. Die Zugangsdaten zur Abstimmung erhalten die Vorsorgewerke deshalb ausschliesslich elektronisch. Für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung müssen sich die Mitglieder der Verwaltungskommission als Vertreter der Arbeitnehmenden bzw. des Arbeitgebers im Wählerverzeichnis eintragen.

Swiss Life informiert die Vorsorgewerke in diesen Tagen schriftlich zum E-Voting. Die Briefe werden direkt an die Domiziladresse der Arbeitgeber, zuhanden der Mitglieder der Verwaltungskommission, geschickt. Die Verantwortung für eine reibungslose Wahl liegt bei den jeweiligen Verwaltungskommissionen der angeschlossenen Arbeitgeber. Und es gilt wie immer: Wer wählt, bestimmt mit!

Aufgaben und Pflichten im Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist für die optimale Erreichung des Stiftungszwecks verantwortlich. Dazu zählen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Überwacht die Geschäfte der Stiftung
  • Er legt die Organisation der Stiftung fest
  • Ändert und erlässt Reglemente
  • Genehmigt die Jahresrechnung 
  • Bestimmt die Revisionsstelle und den Experten für berufliche Vorsorge

 

Hotline «Wahlen 2021»
Während Bürozeiten sind vom 3. August bis zum 21. November 2020 drei Hotlines eingerichtet:

  • Deutsch: +41 43 284 55 00
  • Französisch: +41 21 329 20 02
  • Italienisch: +41 91 973 39 73
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