Das Wichtigste in Kürze: Der amtierende Stiftungsrat der Swiss Life-Sammelstiftungen schlägt für die nächste Amtsdauer Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter als Mitglieder des Stiftungsrates vor. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und startet am 1. Juli 2021. Es freut uns, dass sich die Mehrheit der bisherigen Stiftungsräte bereit erklärt hat, wiederum zu kandidieren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Kontinuität dieser Gremien.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in der Verwaltungskommission der Vorsorgewerke können je einen weiteren Kandidaten zur Wahl in den Stiftungsrat vorschlagen. Der Vorschlag muss bis am 11. September 2020 eingereicht werden. Kandidaten melden sich über das Onlineportal der jeweiligen Stiftung an. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Wahlen folgender vier Sammelstiftungen:
BVG-Sammelstiftung: www.swisslife.ch/wahlen
Sammelstiftung Zusatzvorsorge: www.swisslife.ch/wahlen-zv
Sammelstiftung berufliche Vorsorge: www.swisslife.ch/wahlen-bvst
Sammelstiftung Invest: www.swisslife.ch/wahlen-invest
Die Stiftungsräte haben bei den letzten Wahlen mit E-Voting sehr gute Erfahrungen gesammelt. Auch 2021 erfolgt die Wahl deshalb per E-Voting. Die Zugangsdaten zur Abstimmung erhalten die Vorsorgewerke deshalb ausschliesslich elektronisch. Für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung müssen sich die Mitglieder der Verwaltungskommission als Vertreter der Arbeitnehmenden bzw. des Arbeitgebers im Wählerverzeichnis eintragen.
Swiss Life informiert die Vorsorgewerke in diesen Tagen schriftlich zum E-Voting. Die Briefe werden direkt an die Domiziladresse der Arbeitgeber, zuhanden der Mitglieder der Verwaltungskommission, geschickt. Die Verantwortung für eine reibungslose Wahl liegt bei den jeweiligen Verwaltungskommissionen der angeschlossenen Arbeitgeber. Und es gilt wie immer: Wer wählt, bestimmt mit!