Seit die Stiftung Auffangeinrichtung den Vertrag mit der Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) Ende 2018 gekündigt hat, ist nicht klar, ob und wie frühzeitige Pensionierungen im Baugewerbe weiterhin möglich sind. Swiss Life bietet ihren Kunden ab sofort eine Lösung, um dieses wichtige Angebot aufrechtzuerhalten.

Die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) ermöglicht Arbeitnehmenden dieses Gewerbes, sich bereits mit 60 Jahren pensionieren zu lassen. Eine spezielle Regelung mit der Stiftung Auffangeinrichtung diente als Basis dafür, diese Lösung anzubieten. Jedoch kündigte die Auffangeinrichtung den Vertrag mit der Stiftung FAR per Ende 2018.

Swiss Life ermöglicht den frühzeitigen Ruhestand im Baugewerbe

Swiss Life ist es wichtig, den Arbeitnehmenden des Bauhauptgewerbes weiterhin eine frühzeitige Pensionierung zu ermöglichen. Deshalb stellt sie den Versicherten der BVG-Sammelstiftung Swiss Life und der Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule (Produkte Swiss Life Business Protect und Swiss Life Business Invest) eine Lösung zur Verfügung. Bei dieser erhalten die Versicherten weiterhin die bestmöglichen Leistungen und können selbstbestimmt ihren wohlverdienten Pensionszeitpunkt wählen.

Das gesamte Altersguthaben der Versicherten wird zum Zeitpunkt der Frühpensionierung und nach der Unterzeichnung einer Eintrittsmitgliedschaft in einen Pool-Vertrag übertragen. Die reguläre Pensionierung wird ebenfalls im Pool-Vertrag durchgeführt. Die Versicherten können gemäss Vorsorgereglement die Art der Altersleistung selber bestimmten. Damit erhalten diese Versicherten die Möglichkeit, ihre Altersleistungen selbstbestimmt zu gestalten.

Als grösster Vorsorgeanbieter in der Schweiz fühlen wir uns dafür verantwortlich, dass dieses wichtige Angebot für Arbeitnehmende im Baugewerbe erhalten bleibt.

Kunden, die einen Nachtrag zur flexiblen Pensionierung unterzeichnet haben, werden schriftlich über die neue Lösung informiert und in die Pool-Lösung übertragen.

Welche Berufsgruppen zählen zum Bauhauptgewerbe?

Wirtschaftszweige, welche dem Bauhauptgewerbe zugerechnet werden, beschäftigen sich überwiegend mit Arbeiten im Hoch- und im Tiefbau sowie mit spezialisierten Bautätigkeiten wie Zimmerei und Ingenieurholzbau. Im Weiteren unterscheidet man in der Bauwirtschaft zwischen Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe (Bauinstallation) und Bauträger (Erschliessung von Grundstücken).

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