«Bei Franz Carl Weber gibt’s nicht nur Teddybären, bei Swiss Life nicht nur eine BVG-Lösung.» Verspielte Kampagnensujets unterstützen die neue Offertsaison. Ab heute können Sie Ihren Unternehmenskunden das Swiss Life -Vollsortiment per 1. Januar 2020 unterbreiten. Alle Neuigkeiten erfahren Sie in dieser PartnerNews.
Der Start der Offertsaison wird jeweils mit Spannung erwartet. Nun geht es los und Swiss Life-Offerten mit Versicherungsbeginn 1. Januar 2020 können ab sofort erstellt werden.
Hier finden Sie nützliche Links für den Arbeitsalltag und alles, was Sie für einen gelungenen Start wissen müssen.
Tarif 2020
Risikotarif 2020
Swiss Life führt per Beginn des Jahres 2020 eine risikogerechte Differenzierung der Risikoprämie Tod ein. Der Bestand wurde dazu auf Basis der Risikoerfahrung der einzelnen Wirtschaftsbranchen (NOGA-Klassifizierung) eingeteilt. Der technische Zinssatz von 0,50% bleibt unverändert.
Risikoprämien
Die Risikoprämie verändert sich für die meisten Kunden trotz Tarifrevision kaum. Sie bleibt für den grössten Teil der Verträge stabil oder sinkt geringfügig. Änderungen sind einerseits, wie bisher, in Abhängigkeit vom Risikoverlauf Invalidität möglich. Darüber hinaus kann die neu eingeführte risikogerechte Tarifierung Tod zu Prämienanpassungen führen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kollektiv-Lebensversicherung
Die AVB werden aufgrund der Einführung der risikogerechten Tarifierung Tod (Art. 3 Abs. 4 AVB) sowie der geänderten Berechnung der Rückerstattungswerte (Anhang AVB) angepasst.
Überobligatorische Umwandlungssätze werden wie geplant angepasst
Zum Start der letztjährigen Offert-Saison hat Swiss Life aufgrund der besonderen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen die Umwandlungssätze bis zum Jahr 2021 bekannt gegeben. Die Swiss Life hält an diesen Umwandlungssätzen weiterhin fest.
Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)
Die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) ermöglicht Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe aufgrund der körperlich anstrengenden Belastungen bereits mit 60 in die Rente zu gehen. Das Vorruhestandsmodell sieht eine Überbrückungsrente (1. & 2. Säule) sowie die Weiteräufnung der BVG-Sparbeiträge bis zum ordentlichen Pensionierungsalter vor.
Der bisherige Partner der Stiftung FAR, die Stiftung Auffangeinrichtung, hat den Vertrag mit der Stiftung per 31. Dezember 2018 gekündigt. Somit ist eine Überweisung des Altersguthabens an die Auffangeinrichtung nicht mehr möglich.
Swiss Life prüft die Möglichkeit, betroffenen Arbeitgebern und anspruchsberechtigten Versicherten künftig eine Lösung anbieten zu können.


Finanzielle Zuversicht dank Swiss Life-Vollsortiment
Zeitgleich zum Start der Offertsaison zeigt Swiss Life auch nach aussen Präsenz. Mit der neuen Inseratkampagne unterstreicht Swiss Life ihr Image als Vollsortimenter. Nebst dem KMU-Magazin werden die Inserate auch in der Handelszeitung der NZZ am Sonntag und weiteren Medien in allen Sprachregionen publiziert.
Mit einer hohen Präsenz werden interessante Geschichten mit fünf Unternehmenskunden zum Thema Selbstbestimmung und berufliche Vorsorge in den sozialen Medien verbreitet. Um das Thema Vollsortimenter auf den Punkt zu bringen, schafft Swiss Life mit Bannern eine Analogie zum Sortiment der Testimonials HUG, Franz Carl Weber, Strellson, Globetrotter und McOptic. „Bei Franz Carl Weber gibt’s nicht nur Teddybären, bei Swiss Life nicht nur eine BVG-Lösung.“ Die Banner präsentieren sich im Stil der „Jedem sein Swiss Life“-Kampagne und werden zielgenau in Online-Medien gestreut. Sie verlinken direkt auf eine Landingpage zum Thema Vollsortimenter.