Der Bundesrat hat den maximal erlaubten Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) neu festgelegt.

Der Steuerabzug beträgt neu

  • 6'826 Franken (heute 6'768) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben
  • 34’128 Franken (heute 33'840) für Personen ohne 2. Säule

Die Anpassung tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Die neuen Beträge sind in den Offertsystemen von Swiss Life bereits implementiert. 

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