Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die massgebenden Grenzwerte der Sozialversicherung per 1. Januar 2019 anzupassen. Letztmals wurden die Werte 2015 angepasst.
Die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, sowie die steuerbefreiten Sparbeträge in der Säule 3a werden ebenfalls angepasst. Die komplette Übersicht der gültigen Beträge per 1. Januar 2019 finden Sie hier:
Folgende Werte sind für die berufliche Vorsorge ab 2019 massgebend:
Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge
ab 1. Januar 2019 | bisher | |
---|---|---|
Eintrittsschwelle | CHF 21 330 | CHF 21 150 |
max. massgebender Lohn | CHF 85 320 | CHF 84 600 |
Koordinationsabzug | CHF 24 885 | CHF 24 675 |
max. versicherter Lohn | CHF 60 435 | CHF 59 925 |
min. versicherter Lohn | CHF 3 555 | CHF 3 525 |
Kennzahlenkärtchen von Swiss Life
Das praktische Kärtchen von Swiss Life, welches die wichtigsten Kennzahlen für 2019 zusammenfasst, wurde aktualisiert und wird Ihnen von Swiss Life zugeschickt. Sie können es unter Download herunterladen - oder auf der Swiss Life-Webseiteunter «Allgemeine Publikationen». Oder wenden Sie sich an Ihren Berater, um das Kennzahlenkärtchen zu bestellen.
Kundenkommunikation
Die Versicherungsnehmer werden mit dem Merkblatt «Änderungen zum Jahreswechsel 2018/2019» Mitte Dezember über die neuen Grenzwerte informiert.