Swiss Life setzt ab 2018 auf ein verständlicheres, solidarischeres und leichter nachvollziehbares Modell für den Systemüberschuss. Was sich ändert, lesen Sie hier.

Verständlichkeit, Übersichtlichkeit im Sinne des Kunden und die Förderung von Solidarität standen bei der Ausarbeitung des neuen Überschussmodells für Verträge der Vollversicherung mit Systemüberschuss im Zentrum. Das neue Modell tritt für das Jahr 2018 in Kraft. Freizügigkeitspolicen und Kunden mit einer individuellen Überschussermittlung (IUE) sind nicht betroffen.

Was ändert sich konkret?

  • Bezugsgrösse: Die Berechnung des Überschusses für die Versicherungsnehmer und Versicherten erfolgt neu aufgrund der Höhe des Altersguthabens per Stichtag Ende Jahr. Vorher wurde der Überschuss pro rata gutgeschrieben. Dies führte dazu, dass ausgewiesene Zahlen für die Versicherungsnehmer und Versicherten nicht immer nachvollziehbar waren.
  • Einheitliche Überschusssätze: Die wie bis anhin berechneten Überschussanteile werden summiert und in Form einer Mehrverzinsung ausgedrückt. Zins- und Risikoüberschuss sind darin enthalten. Individuelle Überschussparameter pro Versicherten gibt es nicht mehr. So werden die Konditionen am Markt vergleichbar.

Für Vollversicherungen mit reiner Zusatzvorsorge und für Versicherungsnehmer mit einem umhüllenden Sparcharakter gibt es je eine separate einheitliche Mehrverzinsung.

Kundenkommunikation

Die Versicherungsnehmer werden mit dem Merkblatt «Änderungen zum Jahreswechsel 2018/2019» Anfang Dezember über die Grundlagen der Überschussbeteiligung informiert.

Ab Februar 2019 erhalten die Versicherungsnehmer ihren individuellen Jahresbericht gemäss neuem Modell.

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