Die Abgabetermine für die Jahresendverarbeitung 2018 sind zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember.
Um rückwirkende Mutationen und mehrfachen Versand von Vorsorgeausweisen an die versicherten Personen zu vermeiden, bitten wir Sie, folgende verbindliche Termine für die Jahresendverarbeitung 2018 zu beachten:
- Abgabetermin unterjährige Planänderungen: Freitag, 26. Oktober 2018.
- Abgabetermin übrige Geschäftsfälle, die per 1. Januar 2019 in Kraft treten, sowie unterjährige oder rückwirkende Neugründungen: Freitag, 23. November 2018.
- Versand «Aktualisierung Liste der versicherten Personen» (ehemals «Lohnmeldeliste»): erste Hälfte November
- Abgabetermine «Aktualisierung Liste der versicherten Personen» (ehemals «Lohnmeldeliste»): Donnerstag, 6. Dezember 2018 (für Verträge, die mit dem Buchstaben U beginnen, gilt der Freitag, 7. Dezember 2018 als Abgabetermin).*
*WICHTIG: Sobald Swiss Life eine Lohnänderung gemeldet wird, erhält die versicherte Person umgehend einen aktualisierten Vorsorgeausweis mit dem neuen Lohn in Swiss Life myWorld zur Verfügung gestellt. Das Lohngespräch mit der versicherten Person sollte also vor der Lohnmeldung an Swiss Life stattfinden. Erfolgt bis zum 6. Dezember 2018 (respektive 7. Dezember 2018) keine Meldung an Swiss Life, werden die Vorsorgeausweise 2019 mit den bisherigen Löhnen erstellt.